Rechtsprechung
BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 113.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines als Zweitwohnung genutzten Wochenendhauses als steuerbegünstigt - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 20.06.1968 - I/1 E 58/68
- VGH Hessen, 02.10.1969 - V OE 92/68
- BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 113.69
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- BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 113.69
In der vom Verwaltungsgerichtshof angeführten Entscheidung BVerwGE 31, 50 hat der beschließende Senat entschieden, Wochenendhäuser seien nicht als steuerbegünstigte Wohnungen anzuerkennen.In der angeführten Entscheidung BVerwGE 31, 50 hat der beschließende Senat den Umstand, daß in dem für das Wochenendhausgebiet maßgeblichen Plan der Gemeinde festgelegt war, die Größe der Wochenendhäuser dürfe 50 qm bebaute Fläche nicht überschreiten, in Verbindung mit der Richtlinie des § 39 Abs. 5 Satz 1 II.WoBauG, daß die Wohnfläche einer Wohnung in der Regel 50 qm nicht unterschreiten solle, als zusätzlichen Anhaltspunkt dafür verwertet, daß das damals strittige Wochenendhaus nicht unter die förderungswürdigen Wohnungen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes fiel.
Entscheidend ist vielmehr, daß, um das Vorhandensein einer Wohnung im Sinne des § 82 II.WoBauG bejahen zu können, zu der nach objektiven Merkmalen zu bestimmenden Eignung zur Führung eines selbständigen Haushalts als subjektives Merkmal hinzukommen muß die spätestens im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Hauses zu treffende Entscheidung des Bauherrn, daß es von ihm selbst oder einem seiner Angehörigen zur Führung eines selbständigen Haushalts alsbald benutzt werden solle (BVerwGE 31, 50 [51]).
Aus der angeführten Entscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 31, 50 folgt aber, daß die nach objektiven Merkmalen zu bestimmende Eignung zur Führung eines selbständigen Haushalts Voraussetzung für die Anerkennung als "Wohnung" im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ist.
- BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70
Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 113.69
In seinem Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - (MDR 1972, 79 = DWW 1972, 22 = ZMR 1972, 87) hat der beschließende Senat entschieden, daß es der Anerkennung einer Eigentumswohnung als steuerbegünstigt nicht entgegensteht, daß sie lediglich als Zweitwohnung genutzt wird. - BVerwG, 20.02.1962 - VIII B 190.61
Voraussetzungen für die Zulassung zur Revision trotz ungenügender Sachaufklärung …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 113.69
Wegen ungenügender Sachaufklärung ist die Revision nur zuzulassen, wenn sich dem Berufungsgericht in Anbetracht des gesamten Sachverhalts, die Notwendigkeit der Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (Beschluß vom 20. Februar 1962 - BVerwG VIII B 190.61 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 30 = DÖV 1962, 555 = RzW 1962, 377).